Peters Mumpiz
  Was auffällt
 

Neues aus Köpenick ( das ist seit kurzem wohl ein Stadtteil von Gütersloh !)
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld geruhte, am 10. Oktober d.J. ein Ermittlungsverfahren einzustellen ! Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Gütersloher Verkehrsteilnehmer, der am 12. August an einem Verkehrsunfall beteiligt war, ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Oooops. Was war da bloß passiert? 
Der Gütersloher war mit seinem Fahrzeug laut polizeilicher Recherchen innerhalb des Stadtgebietes auf einem, na nennen wir es mal sowas wie einen asphaltierten Wirtschaftsweg unterwegs, als ihm aus einer untergeordneten Straße (Weg) ein Radfahrer entgegenkam. Trotz Vollbremsung kam es zum Bums und der Radfahrer knallte mit seinem Kopf an die Fahrertür und wurde verletzt. (Kein Helm ?? Wo bleibt die Vorbildfunktion? (Siehe weiter unten !)) Die Beamten der herbeigerufenen Polizei machten vor Ort eine Unfallaufnahme, dabei stellten die Polizisten folgendes fest :
1. Der  geschädigte Radfahrer ( das war der, der dem bösen Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte) war ( pardon : ist ) ein Kollege, richtig, der Verletzte ist Polizeibeamter.
2. Die Länge der Bremsspur des Autofahrers wurde mit 6,7 m gemessen, daraus errechneten die gewissenhaften Beamten eine Geschwindigkeit des Autos von 36 km/h.
3. An der Unfallstelle herrsche auf dieser Straße laut Polizei ein geltendes Tempolimit von 30 km/h.
4. Damit wurde dem Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit zumindest eine Mitschuld an dem Unfall zugeschrieben, auch wenn der Autofahrer sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befand. Hilft nix, basta.

Naja, der Autofahrer dachte sich wohl, das gibt's doch nicht und nahm sich einen Anwalt, und mit dem zusammen stellte er fest :
1. Jawoll, der geschädigte Radfahrer ist Polzeibeamter.
2. Die unter anwältlicher Aufsicht nachgemessenen Länge der Bremsspur beträgt 4,5 m ( das sind 2,2 m Unterschied !! Ist das die Geschichte mit den 30 cm ) Immerhin war der Autofahrer demzufolge mit weniger als 30 km/h unterwegs.
3. Das geltende Tempolimit am Unfallort beträgt (immer noch, nachweislich !) 50 km/h !
4. Damit hat sich die Mitschuld ja erledigt.

Gut, das sah wohl auch der Oberstaatsanwalt so und hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. War ja schließlich ein netter Versuch der Kollegen, den Kollegen schützen zu wollen ( wenn man böse wäre, könnte man hier von Amtsmißbrauch sprechen. Da sollte doch für die freundlichen Kollegen wohl als kräftiges Dankeschön wenigstens ein Disziplinarverfahren drinsitzen.)
Soweit, so gut, der Autofahrer bleibt allerdings auf den ihm entstandenen Kosten ( Anwälte arbeiten leider auf Honorarbasis) sitzen, denn es ist ja zu keinem Verfahren gekommen, somit hätter er auch noch keinen Anwalt gebraucht. Aber ohne Anwalt - mal ehrlich, welche Chance hat Otto Normalverbraucher im Kampf gegen eine so verfilzte Behörde ? Richtig - so gut wie keine. Also Anwalt, und der verursacht in einem solchen Fall dann halt einen Vermögensschaden. ( Deshalb Köpenick : Für Schuster Vogt gibt's ohne Arbeit keinen Paß und ohne Paß keine Arbeit).
Tja, und welcher Vermögensschaden wird bei den zwei gewissenhaften Beamten ausgelöst, die mal eben aus Jux und Dollerei aus 450 cm flugs 670 cm und aus einer Tempo 50-Zone willkürlich eine 30er Zone machen? Richtig - keiner, denn die Beamten haben ja nur ihre Pflicht getan. 
Deswegen heißen wir ja auch BRD 
( Synonym für Bananen Republik Deutschland )

Pferdedrama vor Gericht
Das OLG Hmm mußte sich jetzt mit einer kuriosen Sache beschäftigen. Was war passiert ?
Eine bei uns hier bekannte und auch sehr erfolgreiche Dressurreiterin war an einem schönen Frühligstag des Jahres 2005 mit ihrem Pferd und einer Bekannten zu Pferde unterwegs auf einem der vielen schönen Wege hier in unserer Gegend. Plötzlich kommt ihr ein junges Mädel zu Pferde entgegen, im Gallopp, und das Elite-Dressurpferd der Elite-Dressurreiterin erschreckt sich dermaßen, daß er - Hoppedihopp - in den angrenzenden Acker springt, seine Reiterin abwirft und in Panik nach Hause rennt, allein, ohne Reiter(in). Und dabei verletzt sich das edle Roß auch noch, ist wochenlang lahm.
Nun, nicht genug damit. Fürderhin ist das höchst sensible Tier, dieser Spitzen - Dressurathlet so traumatisiert, daß er sich vor jedem entgegenkommenden Artgenossen so erschreckt, daß er unreitbar bleibt, ein Pferd, welches vorher von Kindern !! geritten wurde !!! Das Pferd erschreckt sich sogar vor seinem eigenen Spiegelbild in der Reithalle ! Und das hat den Wert des 130.000,- € teuren Pferdes um 66.000,- € reduziert, genau den Betrag, den die angesehene Dressurreiterin von der Galloppsau ( beim Skifahren heißt das Pistensau ) einklagen wollte, von der jungen Reiterin und dem Besitzer des schrecklichen schreckeinflößenden Pferdes.
 
Nun, was ist wirklich passiert da unterwegs in den dichten Dressurwäldern NRW's ?

Ein junges Mädel ist an einem schönen Tag unterwegs mit ihrem Wallach, um bei schönem Wetter einen Ausritt zu machen, und galloppiert einen der schönen Wege entlang, ruhig und ausgeglichen. Da bemerkt sie, daß ihr auf dem Weg zwei Reiter(innen) im Schritt entgegenkommen und pariert ihr Pferd durch, um im Schritt vorbeizureiten. ( Unter Reitern macht man das so, daß man sich im Schritt kreuzt, Pferde sind halt Fluchttiere !) Das ganze geschieht ca. 20 m voneinander entfernt. Plötzlich bricht der Dressurwallach der Spitzensportlerin aus, rennt auf den Acker, buckelt, entledigt sich seiner Reiterin ( Na, Dressuras, keine Einwirkung gehabt ?) und rennt heim in seinen Stall. Nicht gut. Aber daraus ein Gerichtsverfahren wegen Pferdetraumatisierung zu machen, das kann wirklich nur jemandem einfallen, der von sich selbst so überzeugt ist, daß er (sie) meint, alle anderen sind A....-löcher und Nieten auf ihren Pferden und eine die Natur gehört mir !! - Einstellung in so überzogener Weise zur Schau stellt, daß man(n) nicht nur den Kopf schütteln könnte über so viel Hybris ( Frau R.: das heißt Verblendung, Hochmut, Überheblichkeit ) sondern auch die sicherlich anzuerkennenden sportlichen Leistungen der hochkarätigen Dressurreiterin in einem anderen Licht sieht. Na gut, sportlicher Erfolg und Können muß ja nicht gekoppelt sein an einen guten Charakter, auch Intelligenz ist dafür nicht erforderlich, von anderen Werten wie Toleranz, Freundlichkeit, Sportsgeist - neeeeeeeee, davon fange ich gar nicht erst an.
GOTT SEI DANK hat das OLG in Hamm entschieden, daß, wenn denn bitteschön schon eine Traumatisierung des edlen Dressurrosses erfolgt ist, diese nicht ihren Ursprung im "seiner Natur entsprechenden, unberechenbaren Verhalten " des gegnerischen Pferdes hatte ( sprich : der entgegenkommende Wallach hätte unberechenbar scheuen oder steigen müssen, oder weglaufen oder etwas anderes schreckliches machen müssen, einfach so stehenbleiben und vorbeireiten reicht nicht, compris ??)
Zitat NW vom 10/11. November 2007 : 
Ob Cyrano (der Dresurwallach) tatsächlich psychisch Schaden genommen hat, stand vor dem Landgericht nicht zur Debatte. Auch der Grund für die Panikreaktion spielte keine Rolle. Im unnachahmlichen Juristendeutsch stellte der Richter fest, daß die "Ursache für die panikartige Reaktion des klägerischen Pferdes" das Auftauchen eines zweiten war. Ausschlaggebend war ein Ortstermin in Pixel (Das ist der Tatort ). Dort stellte der Richter nämlich fest, daß "der Pflaumenbaumweg als Reitstrecke auch bei einer schnelleren Gangart nicht grundsätzlich ungeeignet ist". Schritttempo sei dort also nicht unbedingt erforderlich. Insofern sei der jungen Reiterin auch kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Die Klage wurde somit abgewiesen !
P.S.: 1. Wenn ich eine Tochter hätte, die 12-14 Jahre alt wäre, würde ich sie auf einem solchen Pferd wie xxx der Dressurreiterin Frau R bestimmt nicht reiten lassen !!
2. Wenn man ins Gelände geht, sollte man schon sicher auf seinem Pferd sitzen und ein Pferd mitnehmen, auf das man einwirken kann. Vertrauen ist das Stichwort, ansonsten : üben üben üben ...




Wer muß muß zahlen

In einer Hauptschule in Höxter müssen die Schüler für einen Toilettenbesuch jetzt auch bezahlen, und zwar 10 Cent pro Besuch. Mitschüler stehen in den Pausen vor den Häuschen mit Kasse und Liste. Jeder Schüler, der die Kloos benutzt, muß 10 Ct. bezahlen und wird in eine Nutzerliste eingetragen, um bei Unregelmäßigkeiten den letzten Benutzer dafür ausfindig machen zu können. Damit soll nach der aufwendigen Renovierung der Sanitäranlagen der Schule endlich Schluß sein mit Kippen im Waschbecken, Müll im Kloo und Überschwemmungen. Anonym ist ja auch viel mutiger, die Kloos bleiben so also sauber und die Schüler finden's toll.

 
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Guten Abend liebe Sorgen, seid ihr auch schon alle da ?
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